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   BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80   

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https://dejure.org/1980,5259
BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80 (https://dejure.org/1980,5259)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1980 - IVb ZB 664/80 (https://dejure.org/1980,5259)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 (https://dejure.org/1980,5259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Anfechtung eines Verbundurteils - Folgen der beschränkten Anfechtung eines Verbundurteils hinsichtlich der Entscheidung über Folgesachen - Verlauf des Rechtsmittelverfahrens bei Teilanfechtung eines Verbundurteils - Geltung des Gebots gleichzeitiger und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2135
  • MDR 1980, 919
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78

    Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im

    Auszug aus BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
    Der Bundesgerichtshof hat bereits durch Beschluß vom 20. September 1978 - IV ZB 97/78 - (LM ZPO § 621 e Nr. 8 - FamRZ 1978, 889 - NJW 1979, 108) entschieden, daß die Einlegung der Beschwerde durch eine Behörde der gesetzlichen Rentenversicherung gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich auch dann nicht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren Folgesache einer Scheidungssache im Sinne der §§ 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 623 Abs. 1 ZPO ist.
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 628/80

    Anwaltszwang - Versorgungsausgleichs-Folgesachen

    Auszug aus BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
    Der Senat hat sich mit dieser Kritik anhand eines anderen, vom Beschwerdegericht im gleichen Sinne entschiedenen Falles in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 628/80 - eingehend auseinandergesetzt und die Einwände, die gegen die Anwendung des Behördenprivilegs des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG auf die Behörden der gesetzlichen Rentenversicherungen in Versorgungsausgleichssachen erhoben worden sind, nicht für durchgreifend erachtet.
  • KG, 23.01.1979 - 17 WF 4357/78

    Abschluss eines Pflegevertrages bezüglich eines Kindes; Verfahren zur Regelung

    Auszug aus BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
    Diese Entscheidung ist auf Kritik gestoßen (OLG Oldenburg FamRZ 1979, 1050; KG NJW 1979, 2251, 2253; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O. § 629 a ZPO Anm. 3 A; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG Nachtrag zur 11. Aufl. Abschnitt B VII 5; Oehlers, FamRZ 1979, 114; Walter, FamRZ 1979, 663, 671 f), der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat.
  • RG, 15.01.1892 - II 3/92

    Wechselseitig eingelegte Berufungen

    Auszug aus BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
    Das Rechtsmittelverfahren ist zwar in einem solchen Fall ebenfalls einheitlich, ohne daß es einer besonderen Verbindung durch das Gericht bedürfte, und zwar auch dann, wenn das Verbundurteil von verschiedenen Verfahrensbeteiligten angefochten worden ist (RGZ 29, 348, 350; 144, 116, 118; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O. § 521 ZPO Anm. 1 A; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 521 Rdn. 1).
  • RG, 10.03.1934 - I 232/252/33

    1. Inwieweit sind die Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO. im

    Auszug aus BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
    Das Rechtsmittelverfahren ist zwar in einem solchen Fall ebenfalls einheitlich, ohne daß es einer besonderen Verbindung durch das Gericht bedürfte, und zwar auch dann, wenn das Verbundurteil von verschiedenen Verfahrensbeteiligten angefochten worden ist (RGZ 29, 348, 350; 144, 116, 118; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O. § 521 ZPO Anm. 1 A; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 521 Rdn. 1).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Da nicht auch die Scheidungssache selbst in die Berufungsinstanz gelangt ist, finden die Regeln des Verfahrensverbundes keine Anwendung und ist daher ein Teilurteil nicht aus diesem Grunde ausgeschlossen (Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773 f; Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 660/80 - FamRZ 1982, 358).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Daß diese Vorschrift deshalb durch § 128 Abs. 1 ZPO verdrängt würde, weil § 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO das zivilprozessuale Prinzip der Mündlichkeit auch auf die vom Verhandlungs- und Entscheidungsverbund erfaßten Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstreckt, scheidet schon deshalb aus, weil die Regeln des Verfahrensverbundes in Fällen, in denen die Anfechtung eines Verbundurteils nicht auch die Scheidungssache umfaßt, nicht zur Anwendung gelangen (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Ist vom Rechtsmittelgericht eine Sachentscheidung nur Uber eine Folgesache zu treffen, finden die Regeln des VerfahrensVerbundes keine Anwendung (vgl. auch Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773 f .; Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 660/80 - FamRZ 1982, 358).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.2016 - 6 UF 49/15

    Familiensache: Zulässigkeit eines Teilbeschlusses bei teils unzulässiger und

    Überdies war bereits zu dem bis zum 01.09.2009 geltenden Recht anerkannt, dass der Verfahrensverbund in der Rechtsmittelinstanz nur dann besteht, wenn das Rechtsmittelgericht auch mit dem Scheidungsausspruch materiell befasst ist, wohingegen die Regelungen des Verfahrensverbundes bereits seinerzeit keine Anwendung fanden, wenn eine Sachentscheidung nur in einer Folgesache zu treffen war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober.1982, Az IVb ZB 601/81; Beschluss vom 04. Juni 1980, IVb ZB 664/80; Urteil vom 03. Februar.1982, Az. IV b ZR 660/80).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2018 - 5 UF 125/18

    Fehlende Beschwer bei Anfechtung des Scheidungsbeschlusses

    Dieser Grundsatz war bereits vor Inkrafttreten des FamFG zum 1.9.2009 in der Rechtsprechung anerkannt (BGH FamRZ 1983, 38; MDR 1980, 919) und findet auch unter Geltung von § 142 FamFG Anwendung (OLG Zweibrücken v. 28.7.2016 - 6 UF 49/15, BeckRS 2016, 20302).
  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 11 UF 101/15

    Rechtsstellung des unterhaltsberechtigten Ehegatten hinsichtlich des

    Die Ausnahme, wonach die Entscheidung über die Scheidung nicht aufgehoben und zurückverwiesen werden muss, sofern ausschließlich Entscheidungen über Folgesache angefochten werden ( Bundesgerichtshof , NJW 1980, 2135), ist hier nicht einschlägig, weil nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich im ersten Rechtszug mit einem Teilbeschluss wieder anhängig werden, der außerhalb des Verbunds insbesondere mit der Scheidung unzulässig wäre.
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 660/80

    Internationales Privatrecht - Güterrecht - Ehelicher Güterstand - Vertriebene -

    Das Rechtsmittelgericht kann daher solchen falls, wenn hinsichtlich eines Teils des Verfahrens, der einer selbständigen Entscheidung zugänglich ist, Entscheidungsreife eingetreten ist, durch Teilurteil entscheiden (Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773 f. m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 303/81

    Trennungsunterhalt keine Folgesache - Herauslösung einer Unterhaltssache aus dem

    Im Rahmen der isolierten Anfechtung der Entscheidung über eine Folgesache ist dagegen für die Vorschriften über den Verfahrensverbund kein Raum (vgl. auch - in einem anderen Zusammenhange - Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 660/80 - FamRZ 1982, 358; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773 f.).
  • OLG Nürnberg, 07.04.1981 - 10 UF 562/80
    Selbst wenn der Antragsteller sich gegen die Sorgerechtsregelung beschwert hätte, unterläge das Rechtsmittelverfahren nicht mehr dem Gebot gleichzeitiger und einheitlicher Entscheidung, denn ein nur hinsichtlich der Entscheidungen über Folgesachen angefochtenes Scheidungsurteil unterliegt in dem zweiten Rechtszug nicht mehr den Regeln des Verfahrensverbundes (BGH NJW 1980, 2135 = BGHF 2, 161).
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